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Zürich ZH: Zoll stellt 33 gefälschte «999,9»-Goldbarren sicher

Am 13.04.2026 entdeckte das BAZG in Zürich zwei Pakete mit total 33 gefälschten Goldbarren aus China, zog sie ein und warnt vor solchen Online-Bestellungen.

Bei einer Kontrolle des internationalen Paketverkehrs entdeckten Mitarbeitende des BAZG am 13. April 2026 in Zürich zwei Sendungen mit mehreren gefälschten Goldbarren. Beide Lieferungen waren für Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz bestimmt. Eine Sendung enthielt 30 gefälschte Goldbarren, die andere drei Stück. Sämtliche gefälschten Goldbarren trugen die Aufschrift «Fine Gold 999,9» und waren im Internet über chinesische Plattformen bestellt worden.

Rechtliche Grundlagen
Gemäss dem EMKG müssen Schmelzprodukte aus Edelmetall neben dem Prüfer-Schmelzerzeichen auch mit dem tatsächlichen Feingehalt deklariert sein. Jede Bezeichnung auf Schmelzprodukten, die zur Täuschung geeignet ist, ist verboten. Demnach stellt das Bestellen von gefälschten Goldbarren eine Straftat dar.

Bei den insgesamt 33 gefälschten Goldbarren handelte es sich um vergoldete Schmelzprodukte, die aus unedlen Metallen hergestellt wurden. Zudem wiesen sie magnetische Eigenschaften auf und waren schwerer als auf den Barren angegeben. Die gefälschten Stücke wurden für das weitere Verfahren zuhanden des Zentralamts für Edelmetallkontrolle (ZEMK) des BAZG sichergestellt.

Aufgaben des BAZG
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ist für die umfassende Sicherheit an der Grenze zuständig. Es übernimmt Schutz- und Kontrollaufgaben, erhebt Zölle sowie Abgaben und steuert rund ein Drittel der gesamten Einnahmen des Bundes bei. Durch die Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität und irregulärer Migration trägt das BAZG zur Sicherheit der Schweiz bei. Zudem übernimmt es Aufgaben in rund 100 nichtzollrechtlichen Bereichen wie Heilmittel, Artenschutz oder Markenschutz. Der Auftrag des BAZG umfasst die lage- und risikoabhängige Kontrolle von Waren, Personen und Transportmitteln.

Weiterentwicklung des BAZG
Die Schwerpunkte bei der Weiterentwicklung des BAZG liegen auf dem Digitalisierungs- und Transformationsprogramm DaziT sowie auf der Totalrevision des Zollgesetzes. Das Ziel besteht darin, die Grenzprozesse durch eine konsequente Vereinheitlichung, Vereinfachung und Digitalisierung der Abläufe effizienter zu gestalten.

Quelle der Meldung: BAZG

  Redaktion Polizei-Schweiz       5 Mai, 2026 10:00