Vom 05.09.2026 – 07.09.2026 waren in Sarnen betrügerische Goldankäufer aktiv. Die Polizei leitete ein Strafverfahren gegen zwei Männer ein.
Zwischen dem 5. und dem 7. September 2026 waren in Sarnen Goldankäufer aktiv. Bei Kontrollen durch die Kantonspolizei Obwalden ergaben sich Hinweise auf ein betrügerisches Vorgehen. In der Folge nahm die Polizei weitergehende Ermittlungen und Abklärungen auf.
Dabei zeigte sich, dass die Ankäufer den gesetzlichen Pflichten zur Dokumentation teilweise nicht nachkamen. Ausserdem erwarben sie Wertgegenstände zu Preisen, die deutlich zu tief waren. Die Verkäuferinnen und Verkäufer gingen gutgläubig davon aus, einen angemessenen Preis zu erhalten. Teilweise wurden zudem bereits ausgestellte Belege im Nachhinein verfälscht.
Gegen zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 33 und 21 Jahren, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, wurde ein Strafverfahren unter anderem wegen Betrugs, Urkundenfälschung sowie Verstössen gegen das Edelmetallgesetz eingeleitet. Im Rahmen der Ermittlungen stellte die Polizei mehrere Gegenstände sowie Vermögenswerte sicher.
Tipps für einen sicheren Gold- und Schmuckverkauf
Wer Gold, Schmuck oder weitere Wertgegenstände veräussern möchte, sollte sich im Vorfeld über deren ungefähren Wert informieren. Angaben zu Gewicht, Prägungen, früheren Kaufpreisen oder vorliegende Kaufbelege dienen dabei als Hilfe. Der Materialwert und das Gewicht sollten vom Ankäufer genannt werden, bevor man eigene Angaben macht.
Die Gegenstände sollten vor dem Verkauf dokumentiert oder fotografiert werden. Zudem sollte eine vollständig ausgefüllte, detaillierte Quittung verlangt werden. Es wird geraten, das Wiegen zu beobachten und sich die angewendete Prüfmethode erklären zu lassen.
Man sollte sich nicht unter Druck setzen lassen, sich Zeit nehmen und verschiedene Angebote vergleichen. Bei Schmuckstücken mit Edelsteinen ist auch deren möglicher Wert mit einzubeziehen. Ältere oder unsichere Personen sollten eine Vertrauensperson hinzuziehen. Überdies empfiehlt es sich, mehrere Angebote einzuholen und auch ortsansässige Juweliere oder Goldschmiede zu berücksichtigen.
Sollte etwas verdächtig erscheinen oder bestehen Zweifel am Vorgehen des Ankäufers, ist die Polizei über die Notrufnummer 117 zu verständigen.
Quelle der Meldung: Kantonspolizei Obwalden
Update zu dieser Meldung: neue Informationen.
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