Am 25.01.2024 kam es zum Brand im OFA Bernhardzell. Die Staatsanwaltschaft St.Gallen erliess nun zwei Strafbefehle gegen zwei Feuerwehrangehörige.
Zwei Strafbefehle nach Brandfall in Bernhardzell
Im Verfahren rund um den Brandfall vom 25. auf den 26. Januar 2024 im Ostschweizer Feuerwehr Ausbildungszentrum (OFA) in Bernhardzell hat die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zwei Strafbefehle gegen zwei Angehörige der Feuerwehr wegen Übertretung des Gesetzes über den Feuerschutz erlassen. Die Untersuchung zur Brandursache ist weiterhin im Gange.
Vorwurf der verletzten Sorgfaltspflicht
Den beiden Angehörigen der Feuerwehr wird vorgeworfen, gegen die Sorgfaltspflichten gemäss Art. 7 Abs. 3 FSG verstossen zu haben. Sie hätten am Abend des 25. Januar 2024 vom Vorplatz aus den Rauch sowie den Funkenflug aus dem Kamin des Feststoffbrandhauses wahrgenommen und die Feuerwehr trotz erkennbarer Brandanzeichen nicht informiert.
Bussen und Verfahrenskosten
Die Staatsanwaltschaft hat den Beschuldigten je eine Busse in der Höhe von CHF 1’000.00 und Verfahrenskosten von CHF 400.00 auferlegt. Die beiden Strafbefehle sind noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Keine weiteren Auskünfte
In Bezug auf die Brandursache ist das Verfahren weiterhin pendent. Wegen des laufenden Verfahrens werden keine weiteren Auskünfte erteilt.
Quelle der Meldung: Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen
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