Bulle FR: Polizei-Premiere deckt etliche Zollverstösse auf

FR 2.10.2026 · 15:21
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Am Mittwoch (30.09.2026) führten die Kantonspolizei Freiburg und das BAZG in Bulle Kontrollen gegen Zollverstösse durch. 63 Fahrzeuge wurden überprüft.

Zur Bekämpfung von Zollverstössen führten die Kantonspolizei Freiburg und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Mittwoch, 30. September 2026, eine gemeinsame Aktion in der Region Bulle durch. Während Überprüfungen dieser Art in den Grenzkantonen regelmässig stattfinden, handelte es sich im Kanton Freiburg um eine Premiere.

Die Aktion zielte insbesondere darauf ab, Fahrzeuge mit ausländischen Kontrollschildern zu erfassen und anzuhalten, bei denen der Verdacht bestand, dass sie den Zollvorschriften nicht entsprachen. Diese wurden zum Kontrollort begleitet, wo Spezialisten des BAZG die notwendigen Überprüfungen vornahmen, namentlich bezüglich ihrer Nutzung durch Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Kontrollen betrafen ebenso die Einhaltung der administrativen Pflichten im Zusammenhang mit einem Wohnsitzwechsel.

Die Kantonspolizei nahm ihrerseits die gewohnten Personenkontrollen bei den Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenkern vor. Insbesondere wurden das Fahren unter mutmasslichem Betäubungmitteleinfluss sowie mehrere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz und die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge festgestellt.

Die fehlbaren Lenkerinnen und Lenker werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.

Einige Zahlen

  • 63 kontrollierte Fahrzeuge
  • 4 ausgesetzte Ordnungsbussen
  • 5 Polizeiberichte wegen verschiedener Verstösse gegen das SVG, das BetmG und die VTS
  • 11 Mängel bezüglich Zollvorschriften, die eine Bereinigung erforderten und eine Busse nach sich zogen
  • 1 stillgelegtes Fahrzeug wegen fehlenden Versicherungsschutzes
  • 1 laufende Untersuchung betreffend ein Fahrzeug, das in der Schweiz nicht zugelassen ist

Fahrzeugimport in die Schweiz: Vorgehensweise

Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz müssen ungeachtet des jeweiligen Falls (namentlich Kauf, Umzug, Miete) bei der ersten Grenzüberquerung des Fahrzeugs spezifische Formalitäten bei einer für die Abwicklung von Handelswaren zuständigen Zollstelle erledigt und die geschuldeten Abgaben bezahlt werden. Für eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist die Nutzung eines nicht verzollten ausländischen Fahrzeugs grundsätzlich verboten und kann geahndet werden.

Für die Veranlagung sind die Rechnung oder der Kaufvertrag, der Fahrzeugausweis sowie eine Zulassungsbescheinigung mitzuführen. Die Einfuhr von Personenwagen und bestimmten leichten Nutzfahrzeugen unterliegt der Automobilsteuer, deren Satz 4 % des Wertes beträgt. Die Einfuhr untersteht überdies der Mehrwertsteuer (MWST).

Das Fahrzeug kann unter bestimmten Bedingungen als Übersiedlungsgut zollfrei eingeführt werden. In bestimmten Fällen ist es auch möglich, die Zahlung der Abgaben aufzuschieben. Es ist daher möglich, das unverzollte Fahrzeug bis maximal zwei Jahre nach dem Wohnsitzwechsel zu nutzen. Spätestens nach einem Jahr müssen jedoch beim kantonalen Strassenverkehrsamt Schweizer Kontrollschilder beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Seite: Häufige Fragen zur Verzollung von Fahrzeugen in der Schweiz.

Quelle der Meldung: Kantonspolizei Freiburg

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  Redaktion Unfallmeldungen