Bern BE: Bundesrat will Luftlagedaten mit NATO austauschen

BE 14.08.2026 · 10:09
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Am Mittwoch (12.08.2026) hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat zum Austausch von Luftlagedaten genehmigt, was von vier Kommissionen einstimmig unterstützt wird.

Schutz der Bevölkerung und internationaler Datenaustausch

Ziel der Landesregierung ist es, die Vorwarnzeit bei aus der Distanz drohenden Gefahren zu verlängern. Dadurch sollen das Land und die Bevölkerung effektiver vor ballistischen Lenkwaffen, Marschflugkörpern oder Drohnen geschützt werden. Für die Schweiz stellt die Kooperation mit internationalen Partnern die einzige Option dar, um das eigene Luftlagebild zu verbessern. Aus diesem Grund strebt der Bundesrat den Informationsaustausch mit den USA, der Nato sowie den Nachbarländern an.

Ablauf der Konsultation und Verhandlungsbeginn

Mit einem Beschluss vom 11. Februar 2026 beauftragte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS damit, die Optionen für diesen Datenaustausch mit den genannten Partnern zu prüfen. Im Hinblick auf die erforderlichen Verhandlungen auf internationaler Ebene wurden die Aussenpolitischen Kommissionen sowie aufgrund der sicherheitspolitischen Bedeutung auch die Sicherheitspolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte angehört.

Im Rahmen dieser Konsultation haben alle vier Gremien das Vorhaben ausdrücklich begrüsst und dem Verhandlungsmandat einstimmig zugestimmt. Auf Grundlage dieses Ergebnisses erteilte der Bundesrat die definitive Genehmigung für das Verhandlungsmandat. Das VBS nimmt die Verhandlungen nun auf.

Anträge der Kommission und Präzisierung des Bundesrates

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates befürwortet die Pläne zwar, verabschiedete jedoch Anträge zur Wahrung der neutralitätsrechtlichen Pflichten der Schweiz und zu einer einheitlichen Form der Verträge, die dem Parlament vorgelegt werden. Der Bundesrat verdeutlichte gegenüber der Kommission, dass die Anwendung und Umsetzung von völkerrechtlichen Verträgen in seinen Zuständigkeitsbereich fällt. Damit entscheide er auch über das Inkrafttreten einer Suspendierungsklausel, insbesondere wenn ein Kooperationspartner in einen international bewaffneten Konflikt verwickelt wird.

Des Weiteren gab er der Kommission zur Antwort, dass nach dem Vorliegen der Verhandlungsergebnisse nochmals bewertet werde, ob das Parlament die Abkommen genehmigen muss oder ob der Bundesrat für den Abschluss zuständig ist. Am bisher vorgesehenen Vorgehen möchte er grundsätzlich festhalten.

Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat

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  Redaktion Unfallmeldungen       14 August, 2026 10:09