Genf GE: 154 Ermittlungen gegen Polizisten eröffnet

GE 18.08.2026 · 09:10
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Im letzten Jahr verzeichnete die Genfer Generalinspektion der Dienste einen Anstieg der Ermittlungen. Der Tätigkeitsbericht 2025 liegt vor.

Die Generalinspektion der Dienste (Inspection générale des services – IGS) hat am 18. August 2026 zum zweiten Mal in Folge die Daten zu ihrer Geschäftstätigkeit sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse veröffentlicht. Hauptaufgabe des Amtes ist es, die Rechtmässigkeit und die Einhaltung der Berufsethik bei den Handlungen von Beamtinnen und Beamten mit Hoheitsbefugnissen zu gewährleisten.

Das Jahr 2025 war durch eine hohe Aktivität geprägt. Ausschlaggebend dafür war namentlich eine Zunahme bei den Vorabklärungen, mit welchen im Verdachtsfall geprüft wird, wie plausibel das Begehen einer Straftat ist. Dieser Anstieg belegt die vollständige Einbindung der IGS bei Vorkommnissen mit Beteiligung von Beamtinnen und Beamten mit Polizeibefugnissen. Durch ihren Status als unabhängiges Organ, die Ausgestaltung ihrer Aufgaben und ihren Wirkungsbereich fungiert die IGS als zentrale Instanz für die Beobachtung sowie Analyse von Praktiken und dient somit als Quelle für Vorschläge für das Funktionieren der Institutionen. Neben einer Bilanz zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Jahr 2024 enthält diese zweite Ausgabe verschiedene Feststellungen und empfiehlt Entwicklungen für das Jahr 2026.

Als unabhängige Organisation führt die IGS Strafuntersuchungen gegen Beamtinnen und Beamte mit Hoheitsbefugnissen durch. Diese Ermittlungen stehen unter der Aufsicht der zuständigen Justizbehörden und richten sich nach den Vorgaben der Strafprozessordnung. Die Unparteilichkeit und Integrität ihrer Mitglieder bei den Ermittlungsarbeiten wird durch eine hierarchische Unabhängigkeit von allen Organen mit hoheitlichen Befugnissen gewährleistet. Die Unterstellung der IGS unter die Kommandantin der Polizei ist dabei rein administrativer Natur.

Wichtigste Zahlen und Feststellungen für das Jahr 2025

Im Jahr 2025 verzeichnete die IGS einen Anstieg der neu eingeleiteten Ermittlungen um 7,7 Prozent. Es wurden 154 Fälle eröffnet, verglichen mit 143 im Vorjahr.

Ein deutliches Plus zeigte sich bei den Vorabklärungen, die darauf abzielen, die Plausibilität des Begehens einer Straftat festzustellen, und die je nach Ergebnis zur Eröffnung einer Untersuchung führen können. Nach 176 Fällen im Jahr 2024 stieg dieser Wert im Jahr 2025 auf 250 Fälle, was einer Zunahme von 42 Prozent entspricht. Dieser Anstieg bestätigt die vollständige Einbindung der IGS bei Ereignissen, an denen Beamtinnen und Beamte mit Polizeibefugnissen beteiligt sind.

Wie bereits in den Vorjahren bildeten Vorwürfe wegen unverhältnismässigem Einsatz von Gewalt oder Zwangsmitteln den Hauptteil der 2025 von der IGS bearbeiteten Fälle. Die Anzahl der aus diesem Grund neu eröffneten Ermittlungen lag 2024 bei 52 und beträgt für 2025 neu 61 Fälle. Sie bleibt somit stabil, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Genfer Kantonspolizei im Jahr 2025 in insgesamt 1’277 Fällen Gewalt und/oder Zwangsmittel anwendete. Von den 9 zusätzlich erfassten Fällen betreffen 5 Ermittlungseröffnungen dasselbe Ereignis, nämlich die Kundgebung zur Unterstützung der Gaza-Flottille vom 2. Oktober 2025.

Zudem registrierte die IGS unter allen im Jahr 2025 neu eröffneten Ermittlungen 14 Situationen, in denen Anschuldigungen wegen Rassismus oder Diskriminierung jeglicher Art erhoben wurden. In Anbetracht der Anzahl und der Gründe der bearbeiteten Fälle ist diese Zahl vergleichsweise gering.

Gerichtsentscheide

Von den 276 durch die IGS in den Jahren 2022 und 2023 geführten Ermittlungen, die zur Eröffnung eines Strafverfahrens führten und deren Entscheide der Genfer Staatsanwaltschaft unterliegen, haben 229 einen gerichtlichen Abschluss gefunden.

Die grosse Mehrheit der gefällten Entscheidungen führte entweder zu einer Nichtanhandnahmeverfügung (72 Prozent) oder zu einer Einstellungsverfügung (15 Prozent). Die erlassenen Strafbefehle, welche auch ausserdienstlich begangene Straftaten umfassen, machten 11 Prozent aus, während Verurteilungen vor Gericht einen Anteil von 2 Prozent erreichten.

Folgemassnahmen zu den Empfehlungen der IGS

Im Jahr 2025 haben die Polizei und das Kantonale Amt für den Strafvollzug (Office cantonal de la détention – OCD) verschiedene Arbeiten durchgeführt, um den Empfehlungen der IGS Nachachtung zu verschaffen. Neben Projekten im Bereich der Videoüberwachung in ihren Räumlichkeiten arbeitet die Polizei an der Schaffung der Rahmenbedingungen für die Einführung weiterer Systeme, insbesondere von Bodycams.

Die IGS begrüsst die Berücksichtigung dieser Empfehlungen und die eingeleiteten Schritte zu deren Umsetzung in den betroffenen Institutionen.

Empfohlene Entwicklungen

Die verschiedenen Ermittlungen im Auftrag der IGS sowie ihr spezifisches Tätigkeitsfeld machen das Amt zu einem führenden Akteur bei der Analyse von Praktiken und dem Funktionieren von Institutionen.

In ihrem Tätigkeitsbericht 2025 teilt die IGS ihre Feststellungen und Empfehlungen zu zwei im Zuge ihrer Ermittlungen identifizierten Problembereichen mit: Sicherheitskontrollen in Vollzugsanstalten sowie die Identifizierung von Polizistinnen und Polizisten bei Einsätzen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Die IGS misst der Berücksichtigung ihrer Empfehlungen, die darauf abzielen, das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Institutionen zu wahren, besondere Bedeutung bei.

Quelle der Meldung: Generalinspektion der Dienste (IGS)

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  Redaktion Unfallmeldungen       18 August, 2026 09:10