Zürich ZH: 400’000-Fr.-Betrug mit Arbeitslosen-Daten – Anklage

ZH 17.06.2026 · 11:34

Anfang Juni 2026 hat die Staatsanwaltschaft Zürich gegen mehrere Personen Anklage erhoben, weil sie Daten von Arbeitslosen missbraucht und damit Betrug mit Konten, Krediten und Bestellungen im Wert von rund 400’000 Franken begangen haben sollen.

Die seit Oktober 2022 laufenden gemeinsamen Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und der Stadtpolizei Zürich richteten sich gegen knapp ein Dutzend beschuldigte Personen. Aufgrund von rund 40 geschädigten Personen, einer mutmasslichen Schadenssumme von zirka 400’000 Franken sowie Verbindungen ins Ausland gestalteten sich die Ermittlungen als äusserst komplex und intensiv. Vor wenigen Tagen hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen mehrere der Beschuldigten eingereicht.

Vorgehen der Beschuldigten

Gemäss der Anklageschrift soll sich eine 38-jährige Schweizerin, eine ehemalige Angestellte der Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich, in den Jahren 2021 und 2022 unbefugt Zugang zu Personendaten und Ausweiskopien von versicherten Personen verschafft haben. Diese Daten soll sie anschliessend an zwei weitere Hauptbeschuldigte weitergegeben haben. Bei diesen handelt es sich um einen 40-jährigen Schweizer und einen 48-jährigen Kubaner. Unter Verwendung der fremden Identitäten sollen die beiden Männer rund 50-mal Bankkonten eröffnet, Kredite aufgenommen oder Luxusuhren bestellt haben.

Um diese Aktivitäten zu verschleiern, sollen die beiden hauptbeschuldigten Männer die Korrespondenz sowie die Warenlieferungen an verschiedene, von ihnen kontrollierte Adressen umgeleitet und die Sendungen dort abgefangen haben. Rund ein halbes Dutzend Nebenbeschuldigte soll für diese illegalen Handlungen ihre Briefkästen zur Verfügung gestellt, die Lieferungen entgegengenommen und den Hauptbeschuldigten übergeben haben.

Anklagepunkte und Verfahrensstand

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Hauptbeschuldigten – je nach ihrer individuellen Beteiligung an den Taten – verschiedene Delikte vor. Dazu gehören insbesondere gewerbsmässiger Betrug, Urkundenfälschung, Verletzung des Amtsgeheimnisses, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem sowie mehrfacher Identitätsmissbrauch. Während gegen zwei der Hauptbeschuldigten Anklage erhoben wurde, musste das Verfahren gegen den 48-jährigen Kubaner im März 2026 sistiert werden, da er sich nicht mehr in der Schweiz aufhält.

Gegen die Nebenbeschuldigten wurde ebenfalls entweder Anklage erhoben oder es liegen bereits rechtskräftige Strafbefehle vor. Ein weiteres Verfahren gegen eine Nebenbeschuldigte ist derzeit noch beim Obergericht des Kantons Zürich hängig.

Mit der Erhebung der Anklage ist die Verfahrenshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Anträge bezüglich des Strafmasses gegen die mehrheitlich geständigen Beschuldigten werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Quelle der Meldung: Oberstaatsanwaltschaft ZH

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