Zürich ZH: 400’000-Fr.-Betrug mit Arbeitslosen-Daten – Anklage
Anfang Juni 2026 hat die Staatsanwaltschaft Zürich gegen mehrere Personen Anklage erhoben, weil sie Daten von Arbeitslosen missbraucht und damit Betrug mit Konten, Krediten und Bestellungen im Wert von rund 400’000 Franken begangen haben sollen.
Die seit Oktober 2022 geführten gemeinsamen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat und der Stadtpolizei Zürich richteten sich gegen knapp ein Dutzend beschuldigte Personen. Aufgrund der Vielzahl von circa 40 Geschädigten, des mutmasslichen Gesamtschadens von rund 400’000 Franken sowie des Auslandbezugs erwiesen sich die Ermittlungen als äusserst komplex und intensiv. Die Staatsanwaltschaft hat vor wenigen Tagen Anklage gegen mehrere Beschuldigte erhoben.
Gemäss der Anklage soll sich eine hauptbeschuldigte 38-jährige Schweizerin, ehemals Mitarbeiterin der Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich, im Zeitraum 2021/2022 unrechtmässig Zugang zu Personendaten und Ausweiskopien von Versicherten verschafft und diese an zwei weitere Hauptbeschuldigte weitergegeben haben. Mit den erlangten Daten sollen diese, ein 40-jähriger Schweizer und ein 48-jähriger Kubaner, rund 50-mal unter fremden Identitäten Bankkonten eröffnet, Kredite aufgenommen oder Luxusuhren bestellt haben.
Um ihre Aktivitäten zu tarnen, sollen die beiden hauptbeschuldigten Männer Korrespondenz und Warenlieferungen an verschiedene, von ihnen kontrollierte Adressen umgeleitet und die Sendungen dort abgefangen haben. Rund ein halbes Dutzend Nebenbeschuldigte sollen für diese unrechtmässigen Aktivitäten ihre Briefkästen zur Verfügung gestellt, die Lieferungen entgegengenommen und den Hauptbeschuldigten überbracht haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Hauptbeschuldigten – je nach individueller Tatbeteiligung – verschiedene Straftaten vor, insbesondere gewerbsmässigen Betrug, Urkundenfälschung, Verletzung des Amtsgeheimnisses, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem sowie mehrfachen Identitätsmissbrauch. Während gegen zwei Hauptbeschuldigte Anklage erhoben wurde, musste das Verfahren gegen den 48-jährigen Kubaner im März 2026 sistiert werden, weil sich dieser nicht mehr in der Schweiz aufhält.
Gegen die Nebenbeschuldigten wurde entweder ebenfalls Anklage erhoben oder es liegen bereits rechtskräftige Strafbefehle vor. Ein weiteres Verfahren gegen eine Nebenbeschuldigte ist bereits beim Obergericht des Kantons Zürich hängig.
Mit der Anklageerhebung ist die Verfahrenshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Die Anträge bezüglich des Strafmasses gegen die mehrheitlich geständigen Beschuldigten werden anlässlich der Hauptverhandlung gestellt. Bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss gilt für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.
Quelle der Meldung: Oberstaatsanwaltschaft ZH