Bern BE: Schweiz verhandelt mit EU über digitales Strafregister

BE 26.08.2026 · 11:23
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Am Mittwoch (26.08.2026) erteilte der Bundesrat das Mandat für Verhandlungen über einen Beitritt der Schweiz zum Strafregisterinformationssystem ECRIS.

Bern, 26. August 2026 – Die Schweiz nimmt mit der EU-Kommission Verhandlungen über eine Beteiligung am Europäischen Strafregisterinformationssystem ECRIS (European Criminal Records Information System) auf. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2026 dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) sowie dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) das entsprechende Verhandlungsmandat erteilt.

ECRIS stellt die elektronische Vernetzung der Strafregisterdatenbanken sämtlicher EU-Mitgliedstaaten dar. Seit dem Jahr 2012 erlaubt dieses System den effizienten und sicheren Austausch von Auskünften aus den nationalen Strafregistern innerhalb der EU. In einem Postulatsbericht (17.3269) aus dem Jahr 2023 ist der Bund zum Ergebnis gelangt, dass ein Informationsaustausch aus den nationalen Strafregistern zwischen der Schweiz und den EU-Staaten die Sicherheit erhöhen würde.

Ein effizienter Transfer solcher Informationen würde die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und von Gerichten sowohl bei der Verhinderung wie auch bei der Aufklärung von Straftaten verbessern. Aktuell werden entsprechende Auskünfte ausschliesslich über den Postweg übermittelt, was die Strafverfolgung erschwert. Die Schweiz und die Mitgliedstaaten der EU weisen ähnliche und hohe Datenschutzstandards auf. Der Datenschutz ist bei einer Schweizer Teilnahme an ECRIS gewährleistet.

In der Zwischenzeit wurden mit der EU exploratorische Gespräche über eine allfällige Einbindung der Schweiz an ECRIS geführt. Die EU-Kommission hat dabei ihr Interesse an einer Schweizer Teilnahme bekräftigt. An der Sitzung vom 26. August 2026 hat der Bundesrat dem EJPD und dem EDA nun das formelle Mandat für Verhandlungen mit der EU-Kommission erteilt – unter der Bedingung, dass weder die Kantone noch die Aussenpolitischen Kommissionen wesentliche Vorbehalte erheben. Die Aufnahmen der Verhandlungen sind voraussichtlich im vierten Quartal 2026 vorgesehen.

Keine systematische Verwendung ausserhalb von Strafverfahren

Die Auskünfte, die von den Staaten über ECRIS ausgetauscht werden, können auch ausserhalb von Strafverfahren angewendet werden, wie etwa im Bereich der Polizei oder der Migration. Jedes Land regelt diese Möglichkeit im eigenen nationalen Recht. Ein systematischer Austausch von Daten aus den nationalen Strafregistern ausserhalb des Strafrechts ist nach EU-Recht sowie auch für die Schweiz aufgrund ihrer Verpflichtungen aus dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) nicht zulässig.

Quelle der Meldung: Der Schweizerische Bundesrat

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  Redaktion Unfallmeldungen       26 August, 2026 11:23