Zürich ZH: Anklage wegen Mordes: Schweizer (23) vor Gericht

ZH Breaking News 5.10.2026 · 11:49
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In der Nacht (17.08.2024) auf Sonntag kam es in Zürich zu einem Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen Mordes erhoben.

Anklageerhebung wegen Mordes

Ende September 2026 hat die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen einen Mann wegen Mordes erhoben. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, im August 2024 in einer Wohnung in der Stadt Zürich eine Frau getötet zu haben.

Am 24. August 2024 wurde in einer Wohnung in der Nähe des Irchelparks eine leblose 38-jährige Dominikanerin aufgefunden, die Anzeichen von Gewalteinwirkung aufwies. Die polizeilichen Ermittlungen führten in der Folge auf die Spur eines tatverdächtigen 23-jährigen Schweizers, der wenige Tage darauf von der Kantonspolizei Zürich verhaftet wurde (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 27. August 2024). Nach Bekanntwerden des Tötungsdelikts leitete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung ein, um zusammen mit der Kantonspolizei Zürich den Ablauf und die Hintergründe der Tat zu klären.

Tatablauf und Anträge

Mit der Anklageerhebung beim Bezirksgericht Zürich am 29. September 2026 hat die Staatsanwaltschaft I die Untersuchung gegen den heute 25-jährigen Beschuldigten abgeschlossen. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht vom 17. auf den 18. August 2024 in der Wohnung des Opfers mehrfach mit einer Stichwaffe auf die Frau eingestochen zu haben. Gemäss der Anklage ging der Beschuldigte dabei äusserst gewalttätig und skrupellos vor. Nach der Tat liess er die Frau in der Wohnung zurück, nahm ihr Mobiltelefon sowie ihre Debitkarte an sich und begab sich anschliessend ins Langstrassenquartier.

Für den teilweise geständigen Beschuldigten fordert die Staatsanwaltschaft eine langjährige unbedingte Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Anordnung einer ambulanten Behandlung während des Strafvollzugs.

Verfahrensstand

Durch die erhobene Anklage sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen. Aus diesem Grund beantwortet die Staatsanwaltschaft über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Fragen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für den Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Quelle der Meldung: Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich

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